Gastspiel-Regelung

  1. Spielberechtigt auf den Plätzen sind grundsätzlich nur aktive Mitglieder der Tennisabteilung des 1. FC Heilsbronn. Die folgende Gastspiel-Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche. 
  2. Die Platzgebühr beträgt 10,00 €. Ein Gast zahlt also pro Stunde: für ein Einzel 5,00 € und für ein Doppel pro Stunde 2,50 €. Hier nur schnell ein paar Beispiele, damit es deutlich wird: zwei Gäste spielen eine Stunde: kostet zusammen 10,00 € – Ein Gast spielt mit einem Mitglied: der Gast zahlt 5,00 €. Das Mitglied freilich nichts – Zwei Gäste spielen mit zwei Mitgliedern zwei Stunden Doppel: pro Gast für die zwei Stunden 5,00 € – Drei oder vier Gäste spielen ohne Mitglieder: insgesamt 10,00 €.
  3. Maximal darf ein Gast 5 Mal pro Jahr spielen, dann müsste er in die Abteilung eintreten.
  4. Bei Vereinseintritt werden die Gastspielgebühren desselben Jahres dem Mitgliedsbeitrag angerechnet. 
  5. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Das gastgebende Mitglied muss nicht unbedingt mitspielen.
  6. Jedes gastgebende aktive Mitglied ist verpflichtet die Gastspielstunden in die ausgehängte Gastspielliste (rechts neben Tennisheim-Eingang) einzutragen. Die Gebühr ist an ein Mitglied der Abteilungsleitung zu entrichten.
  7. Die Plätze stehen Gastspielern und Mitgliedern, die mit Gastspielern Tennis spielen wollen, nur dann zur Verfügung, wenn dies die Belegungssituation zulässt. Für den Fall, dass die Plätze insgesamt belegt sind und darüber hinaus Mitglieder auf eine Spielmöglichkeit warten, stehen die Plätze Gastspielern sowie Mitgliedern, die mit Gästen spielen wollen, nicht bzw. nur nachrangig zur Verfügung. 
  8. Für einen durch ein Mitglied engagierten lizenzierten Trainer ist kein Gastspiel-Beitrag zu entrichten. 
  9. Der Hauptverein und die Tennisabteilung übernehmen Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind nicht gegen Unfälle versichert. 

Die Abteilungsleitung Heilsbronn, im Mai 2019